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Fakultät Physik

Medizinphysikexperte/-in (MPE) werden

MPEs sind unter anderem für die Sicherheit und Dosimetrie der Patient/-innen, des klinischen Personals sowie der klinischen Strahlenanwendung verantwortlich. Sie erfüllen alle Aufgaben einer/eines Strahlen­schutz­be­auftragten für den physikalisch-technisch Bereich der verschiedenen Anwendungsgebiete Strahlen­therapie, Nuklear­medizin und Radiologie. In der Therapie zählen dazu die Bestrahlungs- und Therapie­planung und -verifikation sowie die Einführung neuer Geräte und Techniken von klinischer Seite. Im diagnostischen Bereich bilden die Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte, die Untersuchung und Bewertung von Vorkommnissen sowie die Erstellung von Risikoanalysen die zentralen Aufgaben der MPEs.

Voraussetzungen

Das Haupttätigkeitsfeld für Medizin­physiker­/-innen ist die klinische Tätigkeit in der Radiologie, der Strahlen­therapie und der Nuklear­medizin. Um in Deutschland in diesen klinischen Anwendungsbereichen als Medizinphysikexperte bzw. Medizinphysikexpertin (MPE) tätig zu werden, benötigen Sie gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin:

  1. die geeignete Ausbildung, wie etwa der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums in Medizinischer Physik oder einem anderen Masterabschluss inklusive Fachgespräch bei der DGMP, um das notwendige Qualifikationsniveau in Medizinischer Physik nachzuweisen
  2. den Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde), welcher theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Verwendung oder Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung mit einer Anwendungsbereich-spezifischen vorgegebenen Mindestdauer belegt
  3. den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweils erforderlichen Strahlenschutzkursen

Auf der Basis dieser Nachweise erteilt die zuständige Behörde die Fachkunde in einem oder mehreren Anwendungsgebieten.

Ausbildung an der TU Dortmund für MPE-Qualifikationsniveau

Der Studiengang Medizinphysik an der TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum vermittelt gemäß DGMP das notwendige Qualifikationsniveau in Medizinischer Physik gemäß der Richtlinien „Strahlenschutz in der Medizin“ und „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“, um die Voraussetzung für die geeignete Ausbildung im Rahmen der Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz als Medizinphysik-Experte zu erfüllen (Punkt 1). Bitte beachten Sie, dass trotz erfolgreichem Abschluss eines DGMP-zertifizierten Studiengangs für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) ein Fachgespräch erforderlich sein kann. Dieser Fall kann z.B. dann eintreten, wenn nicht alle im Studiengangzertifikat geforderten Module belegt wurden: Die Übersicht aller deutschen Medizinphysikstudiengänge und erforderlichen Module finden Sie online. Auch Studierende anderer naturwissenschaftlich-technischer Bereiche können MPEs werden, sofern sie die entsprechende Weiter­bildung nachweisen und damit alle Voraussetzungen erfüllen.

Ausführlicheres zur Fachkunde erfahren Sie auf der Homepage der DGMP und im Interview mit den DGMP-Fachberatern Prof. Dr. Martin Fiebich von der Technischen Hochschule Mittelhessen und Prof. Dr. Wolfgang Enghardt von der Technischen Universität Dresden. Außerdem geben Professor/-innen und (angehende) Medizinphysikexpert/-innen im Imagefilm der DGMP einen Einblick in das Berufsbild des MPEs.